Bei Wahrnehmung von
oder Information durch
Verhalten sich bitte nach folgenden Regeln:
Sehr geehrte Nachbarn, Damen und Herren,
die Firma Fr. Sobbe GmbH mit Sitz in Dortmund ist ein Betrieb aus dem Bereich der Herstellung von Zündmechanismen, welches schon mehr als 100 Jahre an seinem Standort ansässig ist. Spezialisiert hat sich unser Unternehmen auf die Bereiche elektrische und mechanische Zünder für Film und Fernsehen sowie wehrtechnische, pyrotechnische sowie laborgemäße Auslösemechanismen und Sondertechnik. Durch Neueinstufung chemischer Substanz die in unserem Hause zum Einsatz kommen, unterliegt dieser Betriebsbereich der Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes).
Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV) ein Regelwerk geschaffen, das die Industrie zum sicheren Arbeiten verpflichtet. Die Störfallverordnung enthält neben Regelungen zur Verhinderung bzw. Begrenzung von Störfällen und zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen auch die Verpflichtung zur geeigneten Information der Öffentlichkeit.
Sicherheit in der Produktion bei Fr. Sobbe GmbH – das ist für uns oberstes Gebot. Als Störfall bezeichnet der Gesetzgeber ein Ereignis, wie z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion, das zu einer Gefahr für den Menschen oder die Umwelt führen kann.
Im Folgenden informieren wir Sie über die bei uns getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen wir Störfällen vorbeugen beziehungsweise deren Auswirkungen begrenzen. Falls Sie noch weitergehende Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Dipl. Ing. Peter Hauser
Geschäftsführer
Was tun wir, um Störfälle zu vermeiden?
Alle Anlagen werden von den zuständigen Behörden (Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 55.1 Arbeitsschutz, Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 53 Immissionsschutz) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen laufend geprüft und genehmigt. Diese Genehmigungen berücksichtigen alle Umwelt- und Sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte, wie Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz sowie Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach §17 Absatz 2, 12.BImSchV war am 14. September 2022.
Zur Verhinderung von Störfällen werden folgende Sicherheitsaspekte beachtet:
Sollte es trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen dennoch zu einem Störfall kommen, so ist neben Bränden und Explosionen die Freisetzung giftiger und ätzender Stoffe eine mögliche Gefahr. In einem solchen Fall können auch Auswirkungen außerhalb des Werkgeländes je nach Art des Störfalles nicht völlig ausgeschlossen werden.
Diese Stoffe können explosionsgefährlich, hoch- oder leichtentzündlich (z. B. Aceton, Zirkoniumpulver), sehr giftig oder giftig (z.B. Bariumperoxid) sein oder spezifische gesundheitsschädigende Eigenschaften haben, wie z. B. krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd oder bestimmte umweltgefährdende Auswirkungen haben, wie z. B. stark wassergefährdend (z. B. Bleinitrat).
Welche Auswirkung kann ein Störfall haben?
Auftreten können:
Letztere können auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, wie Reizungen der Augen und Atemwege oder Kopfschmerz und Übelkeit.
Wie werden Störfälle gemeldet?
Bei Ereignissen, wie größere Betriebsstörungen oder Störfälle, werden folgende Stellen von uns informiert:
Die Bevölkerung wird durch den Betreiber, die Feuerwehr oder die Polizei informiert.
In Abhängigkeit vom Ausmaß werden externe Einsatzkräfte nach den im Gefahrenabwehrplan festgelegten Regeln des Störfalles angefordert.
Wie verhalten Sie sich im Störfall?
Wie Sie als Nachbar oder Mitarbeiter bei Eintreten eines Störfalls informiert werden und sich verhalten sollten, entnehmen Sie bitte den unten genannten Hinweisen. Achten Sie bei Störfällen auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr. Sie informieren über die getroffenen Maßnahmen und geben Hinweise zum richtigen Verhalten. Halten Sie sich vom Gefahrenbereich fern und halten Sie Straßen und Wege für Einsatzkräfte frei. Leisten Sie den Anordnungen von Polizei und Feuerwehr Folge! Holen Sie Kinder ins Haus und helfen Sie Behinderten und älteren Menschen! Schließen Sie alle Fenster und Türen und stellen die Belüftung oder Klimaanlage ab! Berücksichtigen Sie dies auch, wenn Sie sich im Auto befinden! Benachrichtigen Sie Nachbarn und Passanten. Erst bei Entwarnung Gebäude verlassen.
Radio einschalten:
Rufen Sie nur im Notfall die bekannten Notrufnummern an:
Name des Betreibers und Angabe des Standortes
Ein zertifiziertes Unternehmen nach Qualitätsnorm EN ISO 9001:2015.
Benennung der Person, die Informationen gibt während der Normalarbeitszeit:
Aktualisiert: September 2022