Informationen für die Öffentlichkeit

nach § 8a der Störfallverordnung

Bei Wahrnehmung von

  • ungewöhnlicher Geruch
  • Rauchwolke
  • Lauter Knall

oder Information durch

  • telefonische Benachrichtigung der direkten Nachbarschaft
  • Sirenensignal
  • Rundfunkdurchsage

Verhalten sich bitte nach folgenden Regeln:

  • Vom Gefahrenbereich fernbleiben
  • Keine Fahrzeuge benutzen
  • Sofort Gebäude aufsuchen
  • Kinder ins Haus bringen
  • Passanten aufnehmen und Behinderten helfen
  • Nachbarn verständigen
  • Fenster und Türen schließen Klimaanlage ausschalten
  • Gehen Sie bei ungewohnten Gerüchen in ein oberes Stockwerk, da Gase und Dämpfe meist schwerer als Luft sind und am Boden bleiben
  • Vermeiden Sie wegen einer möglichen Explosionsgefahr jedes offene Feuer und stellen Sie das Rauchen ein
  • Leisten Sie den Anordnungen von Polizei und Feuerwehr Folge
  • Auf die Entwarnung über Radio oder Lautsprecher durch die Feuerwehr oder Polizei warten

Sehr geehrte Nachbarn, Damen und Herren,

die Firma Fr. Sobbe GmbH mit Sitz in Dortmund ist ein Betrieb aus dem Bereich der Herstellung von Zündmechanismen, welches schon mehr als 100 Jahre an seinem Standort ansässig ist. Spezialisiert hat sich unser Unternehmen auf die Bereiche elektrische und mechanische Zünder für Film und Fernsehen sowie wehrtechnische, pyrotechnische sowie laborgemäße Auslösemechanismen und Sondertechnik. Durch Neueinstufung chemischer Substanz die in unserem Hause zum Einsatz kommen, unterliegt dieser Betriebsbereich der Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes).

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV) ein Regelwerk geschaffen, das die Industrie zum sicheren Arbeiten verpflichtet. Die Störfallverordnung enthält neben Regelungen zur Verhinderung bzw. Begrenzung von Störfällen und zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen auch die Verpflichtung zur geeigneten Information der Öffentlichkeit.

Sicherheit in der Produktion bei Fr. Sobbe GmbH – das ist für uns oberstes Gebot. Als Störfall bezeichnet der Gesetzgeber ein Ereignis, wie z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion, das zu einer Gefahr für den Menschen oder die Umwelt führen kann. 

Im Folgenden informieren wir Sie über die bei uns getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen wir Störfällen vorbeugen beziehungsweise deren Auswirkungen begrenzen. Falls Sie noch weitergehende Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Dipl. Ing. Peter Hauser
Geschäftsführer

Was tun wir, um Störfälle zu vermeiden?

Alle Anlagen werden von den zuständigen Behörden (Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 55.1 Arbeitsschutz, Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 53 Immissionsschutz) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen laufend geprüft und genehmigt. Diese Genehmigungen berücksichtigen alle Umwelt- und Sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte, wie Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz sowie Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach §17 Absatz 2, 12.BImSchV war am 14. September 2022.

 

Zur Verhinderung von Störfällen werden folgende Sicherheitsaspekte beachtet: 

  • Gefahrstoffe werden – wenn möglich – durch andere mit geringerem Gefährdungspotenzial ersetzt und die verbleibenden Mengen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert.
  • Die Sicherheitssysteme sind mehrstufig ausgeführt.
  • Die Anlagen werden von gut ausgebildetem und regelmäßig geschultem Personal betrieben, gewartet und geprüft.
  • Die Anlagen werden regelmäßig durch externe Sachverständige überprüft.
  • eine ständig besetzten Rufbereitschaftsdienst
  • mit den Behörden abgestimmte betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.


Sollte es trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen dennoch zu einem Störfall kommen, so ist neben Bränden und Explosionen die Freisetzung giftiger und ätzender Stoffe eine mögliche Gefahr. In einem solchen Fall können auch Auswirkungen außerhalb des Werkgeländes je nach Art des Störfalles nicht völlig ausgeschlossen werden.

Diese Stoffe können explosionsgefährlich, hoch- oder leichtentzündlich (z. B. Aceton, Zirkoniumpulver), sehr giftig oder giftig (z.B. Bariumperoxid) sein oder spezifische gesundheitsschädigende Eigenschaften haben, wie z. B. krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd oder bestimmte umweltgefährdende Auswirkungen haben, wie z. B. stark wassergefährdend (z. B. Bleinitrat).

 

Welche Auswirkung kann ein Störfall haben?

Auftreten können: 

  • ungewöhnlicher Geruch
  • Rauchwolke
  • lauter Knall
  • Sachschäden, Verunreinigung von Boden und Wasser oder Belastungen der Luft.

Letztere können auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, wie Reizungen der Augen und Atemwege oder Kopfschmerz und Übelkeit.

 

Wie werden Störfälle gemeldet?

Bei Ereignissen, wie größere Betriebsstörungen oder Störfälle, werden folgende Stellen von uns informiert: 

  • Feuerwehr der Stadt Dortmund
  • die zuständige Polizeidienststelle
  • Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 55.1
  • Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 53

 

Die Bevölkerung wird durch den Betreiber, die Feuerwehr oder die Polizei informiert.

In Abhängigkeit vom Ausmaß werden externe Einsatzkräfte nach den im Gefahrenabwehrplan festgelegten Regeln des Störfalles angefordert.

 

Wie verhalten Sie sich im Störfall?

Wie Sie als Nachbar oder Mitarbeiter bei Eintreten eines Störfalls informiert werden und sich verhalten sollten, entnehmen Sie bitte den unten genannten Hinweisen. Achten Sie bei Störfällen auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr. Sie informieren über die getroffenen Maßnahmen und geben Hinweise zum richtigen Verhalten. Halten Sie sich  vom Gefahrenbereich fern und halten Sie Straßen und Wege für Einsatzkräfte frei. Leisten Sie den Anordnungen von Polizei und Feuerwehr Folge! Holen Sie Kinder ins Haus und helfen Sie Behinderten und älteren Menschen! Schließen Sie alle Fenster und Türen  und stellen die Belüftung oder Klimaanlage ab! Berücksichtigen Sie dies auch, wenn Sie sich im Auto befinden! Benachrichtigen Sie Nachbarn und Passanten. Erst bei Entwarnung Gebäude verlassen.

 

Radio einschalten:

  • WDR2 (UKW/FM 100,4 MHz)
  • Radio 100% Dortmund (UKW/FM 91.2 MHz)


Rufen Sie nur im Notfall die bekannten Notrufnummern an: 

  • 110 – Polizei
  • 112 – Rettungsdienst, Feuerwehr

 

Name des Betreibers und Angabe des Standortes

  • Wilhelm Heinrich Sobbe-Stiftung
    Beylingstraße 65
    44329 Dortmund
  • Fr.Sobbe GmbH
    Beylingstraße 59
    44329 Dortmund


Ein zertifiziertes Unternehmen nach Qualitätsnorm EN ISO 9001:2015.

 

Benennung der Person, die Informationen gibt während der Normalarbeitszeit:

  • Herr Eisenhuth
    Tel : 0231/230560
    Fax : 0231/238488

Aktualisiert: September 2022

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